Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden haben Reisende nun endgültig Anspruch auf eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 Euro. Die Airlines müssen nur dann nicht zahlen, wenn die Ursache der Verspätung von den Gesellschaften "nicht zu beherrschen" war, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschied. (Az: C-581/10 und C-629/10)
Das Urteil ist für viele Reisende auch noch rückwirkend von Bedeutung. Deutsche Flugreisende können bei großen Verspätungen "Altansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen", sagte Rechtsexperte Philipp Kadelbach des Verbraucherportals für Fluggastrechte, flightright.de, der Nachrichtenagentur AFP.
Das Gericht präzisierte mit dem weitreichenden Urteil seine erste Entscheidung zum Ausgleich für Flugverspätungen von November 2009. Damals hatte der EuGH im sogenannten Sturgeon-Urteil entschieden, dass die Reisende verspäteter Flüge mit jenen annullierter Flüge beim Anspruch auf Ausgleichsleistung gleichgestellt werden können.
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